Die BUGA 23 bemüht sich um einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen und um eine Reduzierung der mit Veranstaltungen verbundenen Umweltbelastungen. Sie folgt darin ihrer Umweltpolitik, in der sich die BUGA 23 unter anderem zum Aufbau eines Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements nach der „Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ und zur Einhaltung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen verpflichtet hat. Mit dem Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystem sollen die Umwelt- und Klimaauswirkungen, die aus der Durchführung der BUGA 23 resultieren, soweit wie möglich vermieden oder zumindest begrenzt werden. Gleichzeitig sollen anhand von beispielhaften Maßnahmen das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement für die Beteiligten und Besucher*innen der BUGA 23 erfahrbar gemacht werden. Wichtige Bereiche, die durch das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement thematisiert werden, sind das Abfallverhalten, die umweltfreundliche Beschaffung von Materialien, die Förderung einer Kreislaufwirtschaft (circular economy), die umweltverträgliche Mobilität der Beteiligten und Besucher*innen, der möglichst sparsame Einsatz von Energie und Wasser während der Durchführung der Veranstaltung, die Nachhaltigkeit in der Gastronomie und ein Bildungsprogramm für nachhaltige Entwicklung.